Gelbfieber ist eine Viruserkrankung, die zu lebensgefährlichen Infektionen der Leber und Nieren führen kann. Ansteckungsgefahr besteht in Afrika und im zentralen Südamerika. Im gesamten asiatischen Raum kommt das Gelbfieber-Virus nicht vor. Die für Übertragung erforderlichen Stechmücken leben aber auch in Asien. Weil das Einschleppen von Gelbfieber in diese Länder verhindert werden soll schreiben vor allem viele asiatische Staaten eine Gelbfieberimpfung für die Einreise vor.
Übertragung:
durch Stechmücken der Gattung Aedes
Anzeichen:
Bei leichten Fällen:
- Fieber bis 40°C
- Kopfschmerzen und Muskelschmerzen
- Übelkeit und Erbrechen
- Nasenbluten
Nach mehreren Tagen beginnt die Periode der Genesung. Eine durchgemachte Gelbfiebererkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.
Bei schweren Fällen bei Personen, die nicht geimpft sind und noch nie mit dem Virus Kontakt hatten, tritt die schwere Verlaufsform auf :
- hohes Fieber, auch über 40°C
- Kopf- und Muskelschmerzen
- Übelkeit und Erbrechen
- niedriger Puls
- Blutungen, z. B. Nasenbluten
Es tritt dann entweder eine spontane Besserung ein oder aber eine Verschlechterung. Diese ist gekennzeichnet von Gelbsucht, Störungen der Nierenfunktion mit Abnahme der Harnmenge, Blutungsneigung und von Störungen des Zentralnervensystems. Diese tragische Verlaufsform endet nach spätestens 10 Tagen tödlich.
Vorbeugung:
Insektenschutz durch Kleidung, Insektenschutzmittel, sicheren Schutz bietet eine einmalige Impfung.
Impfung:
Die Impfung ist eine einmalige Stichimpfung und wird ausgezeichnet vertragen. Die Impfung darf nur durch bestimmte, von der WHO anerkannte Stellen durchgeführt werden.
Unsere nächstgelegene Gelbfieberimpfstelle ist die:
GESUNDHEITSABTEILUNG im
AMT der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 EISENSTADT
Tel. 02682 / 600-0
Wenn Sie nicht im nördlichen Burgenland zuhause sind, können wir Ihnen auch gerne die anerkannte Gelbfieberimpfstelle in Ihrer Nähe nennen!
Schutzdauer:
Die Impfung schützt für mindestens 10 Jahre. Damit sie bei der Einreise in ein Land mit Gelbfieberimpfpflicht anerkannt wird, darf die Impfung aber nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.